Fahrradleasing

Die wichtigsten Fragen, Antworten und Informationen im Überblick

Allgemeine Fragen

Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Kaufe dein Fahrrad zu einem definierten Restwert aus dem Leasing - Der Preis wird anhand des Kaufpreises berechnet und hängt vom Leasingunternehmen ab

2. Das Rad geht an das Leasingunternehmen zurück. Hierbei entstehen keinerlei Kosten und du kannst dir - wenn gewünscht - ein neues Traumbike leasen

Das Rad geht bei einem Arbeitgeberwechsel an das Leasingunternehmen zurück. Erfahrungsgemäß gibt es hier leider keinen Spielraum durch die Leasingunternehmen. Mit dem ehemaligen Arbeitgeber kann sich hier eventuell eine Individuallösung finden lassen.

Fast alle Leasingunternehmen erlauben ein Zweitleasing. Dies ist allerding auch vom Arbeitgeber abhängig.

Das Leasing geht immer 36 Monate.

Hierbei gibt es keine Einschränkungen. Das Fahrrad darf natürlich auch privat genutzt werden!

Das ist von deinem Gehalt, der Höhe des Kaufpreises, sowie dem gewählten Versicherungspaket abhängig.

Beinahe jedes Leasingunternehmen hat einen eigenen Leasingrechner auf ihrer Homepage.

++ Hier zu den Links der Leasingunternehmen ++

Das ist abhängig vom einzelnen Leasingunternehmen. Meist ist dies aber möglich.

Ablauf

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Leasing anbieten und auch mit einem Leasingunternehmen zusammenarbeiten. Sollte das noch nicht der Fall sein, ist es ratsam, den Arbeitgeber über diese Möglichkeit zu informieren, die für ihn absolut kostenfrei ist.

Anschließend geht der Arbeitnehmer zu einem Händler und sucht sich sein Wunschfahrrad aus. Die Leasinganfrage wird im Portal von uns erfasst und muss anschließend vom Arbeitnehmer freigegeben werden. Hier sind bereits alle Kosten und Informationen ersichtlich. Auch der Arbeitgeber und abschließend das Lesingunternehmen müssen den Leasingantrag freigeben. In den meisten Fällen geschieht das vollkommen digital.

Sind alle Freigaben erteilt, vereinbaren wir mit dir einen Abholtermin und du kannst dein Rad mitnehmen.

- Personalausweis

- Arbeitgebercode / Nutzer-ID (Je nach Leasingunternehmen)

- Übergabebestätigung / Abholcode (Je nach Leasingunternehmen)

Inspektion & Reparatur

Regelmäßig durchgeführt werden müssen Softwareupdates und Inspektionen. Manche Leasingunternehmen verlangen zusätzlich einen verpflichtenden UVV-Sicherheitscheck. Reparaturen sollten sowieso immer erledigt werden.

Der Unfall muss umgehend an das Leasingunternehmen gemeldet werden. In der Regel wird hier eine Unfallkostenbewertung einer Werkstatt verlangt. Je nach Versicherungspaket werden die Kosten von der Versicherung übernommen.

Noch fragen offen? ..

Bei weiteren Fragen rund um's Fahrradleasing helfen dir unsere Mitarbeiter gerne weiter!

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